Das Kinderwuschzentrum wurde geschlossen, weil der Vorstand das wollte - nicht, weil es notwendig war

Veröffentlicht auf von Carl-Friedrich Waßmuth

Ablauf der Schließung


Seit Anfang Oktober gab es zur Schließung offenbar in der Charité interne Sitzungen. Es wurde die „Chance“ genutzt, dass die langjährig die Abteilung leitende Oberärztin Frau Dr. Pfüller zum 01.12.08 in Altersteilzeit ging.
Hinsichtlich der Kosten wurde erst Mitte des Jahres 2008 bezogen auf die Abteilung überhaupt zum ersten Mal bilanziert, bis 1.7.2008 hatte die Abteilung keine eigene Kostenstelle! Zu dem Zeitpunkt war die Abteilung fast kostenneutral (20.000 bis 30.000 € plus). Alle seitens des Vorstands genannten Kosten basieren auf dabei 2007, als die Abteilung noch gar keine eigene Kostenstelle hatte. Das bedeutet: bereits bevor die Kosten geklärt waren, wurde das Kinderwunschzentrum in Frage gestellt. Der Kostenvorwurf des Vorstands beruht nicht einmal auf einer einjährigen Kosten-Zusammenstellung.

Dann wurde im Oktober aus der interne Leistungsverrechnung (ILV) die Belastung der Abteilung von 200.000 € präsentiert, in Folge von Laborleistungen, die die Abteilung von der Charité in Anspruch genommen hat. Solche Laborleistungen von Kassenpatienten können nicht abgerechnet werden, weil die Kassenzulassung dazu fehlt. Die Leistungen wurden für die Patienten kostenlos erbracht. (Laborleistungen: Bestimmung Hormonwerte, Infektologie /HIV). Diese Leistungen können sich die Kassenpatienten jedoch problemlos von außen erbringen lassen, von den Gynäkologen und Hausärzten. Das einzufordern wurde jedoch von der Abteilung nie verlangt. Man hatte die Abteilung bis Oktober im Glauben gelassen, dass Laborleistungen zur Akquisition der Patienten kostenlos erbracht werden.

Etwa seit dem 10.12.08 liegt eine Unterschrifteliste in der Reproduktionsmedizin der Charité aus. Nur dadurch wurde überhaupt bekannt, dass die Abteilung zum 31.12.08 geschlossen werden soll. Die Frist zwischen bekannt werden und Schließung ist somit skandalöse drei Wochen kurz.

Information


Das Vorstandsprotokoll mit der Entscheidung zur Auflösung der Abteilung wurde keinem der beteiligten (Abteilung, Personalrat, Assistentenvertreter) schriftlich zur Kenntnis gegeben. Die Patienten wurden offizielle weder schriftlich noch mündlich informiert: Nicht zu Fragen der Kryokonservierung, der Ablaufs von Behandlungen unter bedingungen einer Abteilung in Abwicklung, zur Weiterbehandlung noch überhaupt zum Umstand der Schließung generell.

Patienten-Weiterbetreuung


Es ist völlig unklar, wie die Patienten weiter betreut werden. Neue Patienten werden bereits seit geraumer Zeit nicht mehr angenommen. (Seit wann?). Weswegen wurde keine Übergangszeit vereinbart, in der nur noch Übertragungen, aber keine neuen Punktionen möglich sind?

Ungerechtfertigter Kostenvorwurf


Etwa 200.000 Euro sollen durch die Maßnahme jährlich gespart werden. Zunächst erhöhen sich die Kosten jedoch um 220.000 Euro jährlich. Der offizielle Fehlbetrag der Charité liegt bei 57 Millionen Euro Defizit.

In der Abteilung sind folgende Planstellen vorhanden:

  • 3 Schwestern
  • 2 Biologen
  • 1 MTA
  • 2 Ärzte
Darauf kommen ca. 1400 Fälle pro Jahr, vor 2004 über 3000.

Punktion und Behandlungen sind für sich kostenneutral. Als alleiniger Schließungsgrund wurden der Abteilung intern in Rechnung gestellte Laborkosten von 200.000 Euro präsentiert.

Im Gegenzug wurden Einnahmen aus den Kassenpatienten von der Verwaltung an die Abteilung nicht weitergegeben. Das sind pauschal 65 € pro Quartal pro Überweisungsschein. (Wo sind dieser Gelder? Bei ca 1400 Besuchen mit durchschnittlich 1,75 Überweisungsscheinen pro Paar sind das ca. 160.000 Euro). Die Verwaltung der Charité konnte im SAP die Patienten angeblich gar nicht herausfiltern. Die Auskunft, was die private Abrechnungsstelle an Einnahmen sonst erbracht hat, fehlt offenbar bis heute. (Erläuterung: Die Charité hat ihre Abrechnung an eine private Stelle ausgelagert).
Zahlreiche Leistungen wurden offenbar überhaupt nicht abgerechnet. Alle genannten Abrechnungsprobleme wurde gegenüber der Verwaltung mehrfach thematisiert. Es wurden dazu in der Abteilung seit Jahren alle Daten zur Kostenstruktur dokumentiert. Die Verwaltung hat daraus jedoch nie eine Kosten-Analyse geliefert. Erst Ende Oktober wurden auf einmal die in keiner weise nachvollziehbaren 200.000 Euro präsentiert.

Der Anteil der Verwaltungskosten liegt bei Kliniken im Bundesschnitt etwa 20 %, bei der Charité liegt er etwa bei 25 %, Tendenz steigend. Es stellt sich die Frage, ob durch den Abbau weiterer medizinischer Abteilungen die gewünschte Kosteneinsparung erzielt werden kann oder ob der Verwaltungsanteil nicht solange steigt, bis die  Charité finanziell kollabiert.

Durch die Auflösung der Abteilung entstehen zunächst Mehrkosten: Die Arbeitsverträge laufen noch mindestens sechs Jahre. Intern sind derzeit keine Stellen für die vorliegenden Profile offen. Vermutlich sind gar keine Stellen offen. Die bisherigen Einnahmen der Abteilung entfallen jedoch! Selbst wenn man die nicht abrechnungsfähigen Laborkosten den Einnahmen gegenüberstellt ( -160.000 € + 320.000 € + 60.000 €) werden 220.000 € fehlen! Mit der Schließung der Abteilung hat die Charité also über die nächsten sechs Jahre mindestens 1,32 Millionen Euro zusätzliche Kosten. Jede behauptung, Einsparung wäre der Grund für die Schließung, muss vor diesem Hintergrund hochgradig fragwürdig erscheinen. Dazu kommt, dass die Charité mit Sicherheit durch die Kinderwunschbehandlung Patienten an sich binden konnte, die ihr anderweitig finanziell zugute gekommen sind. Diese Patienten werden nicht nur entfallen: Der hier offenbar werdende rüde Umgang mit Patienten wird vermutlich auch potentielle und aktuelle Patienten abschrecken.


Alternativen zur Schliessung


Wie bereits genannt sind Punktion und Behandlungen für sich kostenneutral. Auf dieser Basis wurden vom Direktor der Frauenklinik Prof. Schneider etwa ab Oktober 2008 zwei Alternativ-Konzepte mit privaten Trägern vorgestellt, die die nicht erstattungsfähigen Kosten mit Hilfe von Laborgemeinschaften zukünftig vermieden hätten. In beiden Konzepten hätte das hochspezialisierte und erfolgreich eingespielte Team jedoch erhalten werden können.

1. Konzept: Punktion in einem Kinderwunschzentrum
2. Konzept: Sprechstunde nach außen verlagern, Punktion und Transfer in der Charité.

Berichte besagen: Die Konzepte durften nicht erörtert werden. Die Konzept konnten nur schriftlich eingereicht werden. Eine erklärende mündliche Erläuterung war nicht möglich. Nach Einreichen des schriftlichen Konzepte wurde diese abgelehnt.

Forschung


Die bisherige Oberärztin Frau Dr. Bettina Pfüller ist für alle überraschend zum 01.12.08 in Altersteilzeit gegangen. Die neue Oberärztin kam aus dem Babyjahr und brachte zahlreiche neue Initiativen für neue Forschungsprojekte ein, die die Einschränkungen durch das Embyonenschutzgesetz berücksichtigten. Man ließ ihr dafür genau zwei Wochen Zeit. In der Pressestelle wird als Grund für die Schließung auch „fehlender relevanter wissenschaftlicher Output“ genannt. Das ist angesichts des zeitlichen Ablaufs und der Gesetzeslage blanker Hohn.
Die Charité ist das größte Klinikum in Europa. Neue Methoden können in privaten Instituten nicht entwickelt werden. In einer Klinik in den USA wird gerade eine reproduktionsmedizinische Abteilung völlig neu aufgebaut. Reproduktionsmedizin gilt dort als „die Zukunft“. Die reproduktionsmedizinische Abteilung der Charité hat hochspezialisierte Leute, mit bis zu 30 Jahren Erfahrung z.B. in Embryonenkulturen. Sie sollen jetzt sechs Jahre lang Däumchen drehen.

Ausbildung


Die Assistenzärzte haben an den Vorstand geschrieben wegen des Wegfalls der Ausbildungsmöglichkeiten in Geburtshilfe, Gynäkologie, Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Sprecherin war Frau Dr. Stegelmann, die die Charité mittlerweile verlassen hat. Es ist keine Antwort des Vorstands bekannt.

Prof. Jonat, Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sagte zur Frage der Ausbildung im Eröffnungsvortrags des DGGG-Kongresses im September 2008: "Schließlich müssen wir Sorge tragen, dass der Erhalt an Ausbildungsstätten zur Reproduktionsmedizin an universitären Einrichtungen möglich bleibt und Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich der Frauenheilkunde in Deutschland stattfinden und den internationalen Anschluss behält." (Quelle: Frauenarzt, Ausgabe 49 (2008) Nr. 11, S. 1028)

Mitbestimmung anderer Gremien


Es ist unklar, ob für die Vorstandsentscheidung zur Schließung der Abteilung die Zustimmungsschwelle für den Aufsichtsrat überschritten ist. Im Aufsichtsrat sitzen Zöllner, Sarrazin und Prof. Stock. Der Berliner Senat hat die Rechtsaufsicht, zuständig im Senat sind die Senatoren Lombscher und Zöllner. Das könnte bedeutsam werden bezüglich der Verträge zur Kryokonservierung.

Generell ist die Struktur im öffentlichen Dienst hinsichtlich Mitbestimmung schlechter als besipielsweise bei einer Gmbh. Der Personalrat hat bestimmte Möglichkeiten zur Mitsprache in Fragen zu den Dienstvereinbarungen sowie zu sogenannten planerischen Grundlagen. Auf diesem formalen Wege sind gegebenenfalls ein bis zwei Monate Verzögerung möglich. Der Betrieb der Abteilung kann in dieser Zeit jedoch eingestellt werden.

Gewinner


Dass die Laborleistungen nicht abgerechnet werden können, hat auch eine politische Dimension:
Die Kassenärztliche Vereinigung vergibt die Genehmigung, wie viele Ärzte pro Region niedergelassen sein dürfen. Ein Ausschuß prüft, ob eine Unterversorgung vorliegt. In den Gremien sitzen die niedergelassenen Ärzte. Oberärztin Pfüller hatte die Zulassung mehrfach beantragt, das wurde in den letzten Jahren von der Kassenärztliche Vereinigung immer abgelehnt. Zuvor hatte die Abteilung die Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung noch gehabt.

Die in der kassenärztlichen Vereinigung organisierten privaten Fertilitätspraxen verteilen bereits Flyer bei den Gynäkologen in der Stadt, in denen Sie auf ihre Leistungen hinweisen, gleichzeitig erhalten die Mitarbeiter der Charité bereits seit Wochen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Man weiss in den privaten Fertilitätspraxen offenbar schon lange, was die Patienten offiziell heute noch nicht bestätigt bekommen haben.

Was passiert mit den Räumen? Banal, aber nicht unmöglich: definitiv gibt es in der Charité Auseinandersetzungen um Räumlichkeiten. Für die Räume der reproduktionsmedizinischen Abteilung gibt es schon einen Nachfolger: Der NeuroCureCenter - ein Millionen-Renommierprojekt - kommt in die Räume. Der neue Vorstandsvorsitzende Einhäupl ist Neurologe. Ein Zufall?
Ein Umzug ins Bettenhochhaus mit neuem Raumkonzept hätte die seit langgem sinnvolle Zusammenführung der Abteilung ermöglicht, wurde vom Vorstand jedoch abgelehnt. Dabei hätten der Abteilung ohnehin zwei Räume mehr zugestanden, als sie bisher nutzten, und zwei Räume hätten auch für den Umzug ausgereicht. Die lokal vorhandenen Räume waren jedoch stark sanierungsbedürftig. Für die Sanierung und den Umbau hätten aus Berufungsmitteln von Prof. Schneider, dem Direktor der Frauenklinik, 50.000 Euro zugestanden. Der Umzug und die Raumsanierung wurden abgelehnt, Begründung: Es bestünde ein anderes Raumkonzept, die Räume würden anderweitig benötigt. Aktuell stehen die Räume für Babymassagen zur Verfügung.

Qualität


Schwangerschafts- und Baby-Take-Home-Rate der reproduktionsmedizinischen Abteilung liegen mindestens im bundesdeutschen Durchschnitt. Auch der Vorstand hat immer bestätigt, dass die Qualität nie der Grund für die Infragestellung der Abteilung war.

Der Senat gibt die Zulassung für die IVF/ICSI-Punktionsgenehmigung. Jedes Jahr müssen dazu die Zahlen gemeldet werden. Auch die Charité hat die Zulassung dieses Jahr wieder erhalten. Es wurde wohl signalisiert, dass auch bei den anderen Konzepten (vorschläge Prof. Schneider) die Zulassung wieder erteilt werden würde. Nach Weitergabe des mündlichen Bescheides des Vorstandes wurde die Zulassung für 2009 zurückgezogen. Fragt sich, welche private Fertilitätspraxis stattdessen in nächster Zeit die Zulassung erhält.


Kryokonservierung


Ein Raum mit CO2-Sonden ist vorhanden. Intern trägt die Frage der Aufbewahrung jedoch den Status "zu klären". Wo kommen die kryokonservierten Embryonen im Vorkenstadium hin? Werden die Kosten für die Aufbewahrung konstant bleiben?

Die Patienten müssen wohl vor einer Übertragung / vor dem Transfer die Embryonen im Transportbehälter mit Flüssigstickstoff abholen. Der einzige straßenverkehrszugelassene Behälter zum Transport der stickstoffgekühlten Embryonen ist so groß und so scher wie eine Waschmaschine.

Die privaten Fertilitätspraxen haben nur geringes finanzielles Interesse an einer reinen Übertragung, da vor allem mit einem kompletten behandlusngszyklus Geld verdienen. Werden sie die Patienten überhaupt annehmen? Vereinbart die Charité dazu mit bestimmten Trägern eine Weiterbehandlungs-Verpflichtung?

Es gibt wohl bis zu zehn Jahre alte Verträge, vermutlich auch solche mit Patienten aus dem Ausland. In keinem der Verträge ist der Transport geregelt. In den neuen Verträgen ist das „Verwerfen“ der Embryonen nach Jahresfrist geregelt. Es kann gut sein, dass das in den alten Verträgen nicht so ist oder dass längere Laufzeiten vereinbart wurden. Viele mit der Aufbewahrung und dem „Verwerfen“ verbundenen ethische Fragen sind völlig ungeklärt. Man möge sich vorstellen, die britische Regenbogenpresse nimmt sich des Falls an. Eine Schlagzeile wie „Deutsche vernichten britische Embryonen“ kann kaum im Interesse der Charité sein.

Ob man sich in der Charité schon einmal die Frage gestellt hat, wie im geschilderten Zusammenhang eine Schadensersatzklage aus den USA zu bewerten ist?

Zur Klärung der Frage der Kryokonservierung fand angeblich eine Sitzung am 17.12.08 statt, das Ergebnis, wenn es eines gab, wurde den Patienten nicht mitgeteilt. Transparenz hat für die Charité offenbar keinen Stellenwert.

Ausgrenzung von Patienten


Es gibt in der Charité Patienten, die in Raten zahlen. Dem stehen Berichte von Patienten gegenüber, die sich bei privaten Praxen mit Vorauszahlungs-Forderungen in der Größenordnung von 7.000 € konfrontiert sahen.

Ab 2004, als die Regelung eingeführt wurde, dass die Patienten die Hälfte der Kosten selbst zu tragen haben, sind 50 % der Patienten zur Kinderwunschbehandlung deutschlandweit weggefallen. Gegen die Regelung sprechen sich aus : Professor Jonat, Kiel, Kongresspräsident der DGGG, Professor Diedrich in Lübeck sowie Wunschkind e.V. Einzelne Bundesländer haben im den Bundesrat Vorstoß gemacht, die volle Erstattung wieder einzuführen. Berlin gehört nicht dazu.
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Veröffentlicht in Hintergründe

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