Friday, 27. march 2009 5 27 /03 /März /2009 11:39

Familienplanung: Retortenbabys erwünscht


Fokus vom 16.01.2009

Familienministerin von der Leyen wünscht sich mehr Retortenbabys. Mediziner unterstützen ihren Vorstoß.


Von FOCUS-Korrespondentin Ulrike Plewnia

Die kleine Zoe zerrt das Wasserglas vom Tisch, ihre Schwester zerreißt eine Zeitschrift. Das Chaos, das ihre eineinhalbjährigen Kinder im Wohnzimmer anrichten, betrachtet Gina Busch mit einem Lachen. Liebevoll tröstet die junge Berlinerin ihre müden Kleinkinder. Mit der Geburt der Zwillinge ist für die 25-Jährige ein Lebenstraum in Erfüllung gegangen. Lange Zeit war für sie ungewiss, ob sie jemals Mutter werden könnte.

Als die junge Frau nach einem Jahr nicht schwanger war, befürchtete sie, ein einst schlecht behandelter Leistenbruch ihres Mannes Marco könne die Qualität seiner Spermien verschlechtert haben. Ihr Verdacht bestätigte sich. Eine Geburt auf natürlichem Weg erschien unmöglich. Das Ehepaar suchte Hilfe in einer der bundesweit rund 120 Kinderwunsch-Praxen. Im Charlottenburger Fertility Center rieten Ärzte zu einer Kinderwunsch-Behandlung. Gina Busch und ihr Mann waren überglücklich, als der zweite Versuch gelang und das gleich doppelt. Die beiden übertragenen Eizellen hatten sich in der Gebärmutter eingenistet. 7500 Euro hatte das Paar sich als Selbstzahler seinen Kinderwunsch kosten lassen. Da Gina mit 23 Jahren zu jung war, beteiligte sich die Krankenkasse nicht an der Finanzierung. Für Hormonpräparate wie Gonal F und die Eingriffe verkaufte das Paar seinen neuen Volkswagen.

Von der Leyen möchte mehr Retortenbabys


Möglich, dass potentiellen Eltern schon bald geholfen wird. Zehn bis 15 Prozent der Paare gelten als ungewollt kinderlos. Bei der Vorstellung des Familienreports 2009 stieß Bundesfamilienministerin Urusla von der Leyen (CDU) eine Debatte über künstliche Befruchtung an. Eindringlich verlangte sie, „über die bemerkenswerte Initiative Sachsens nachzudenken." Seit Anfang März bezuschusst der Freistaat drei Versuche mit jeweils 900 Euro und übernimmt den vierten Versuch künstlicher Befruchtung bei verheirateten Paaren sogar komplett. Sozialministerin Christine Clauß (CDU) spendiert aus ihrem Etat 1,1 Millionen Euro im Jahr. Erst vergangene Woche hatte das Bundessozialgericht die derzeitige Praxis bestätigt, dass über 40 Jahre alte Frauen für künstliche Befruchtungen selbst zahlen müssen. Es wies die Klage einer 44-Jährigen ab.

Von der Leyens Vorschlag, das „Thema neu zu diskutieren", wurde nun auch vom hessischen Sozialminister Jürgen Banzer (CDU) aufgegriffen. Er brachte eine Stiftung ins Spiel, weil „er Paaren helfen möchte, ihren Kinderwunsch zu erfüllen." Die bessere Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen, die angeblich zu einem Plus von mindestens 6400 bis 10 000 Geburten im Jahr führen würde, wie die Selbsthilfeorganisation Wunschkind schätzt, hat für die von der Leyen eine „ausgesprochene familienpolitische Komponente". Nachdem ihre Kabinettskollegin Ulla Schmidt (SPD) es bereits abgelehnt hat, die gesetzlichen Krankenkassen durch weitere Ausgaben zu belasten, sucht von der Leyen nun nach neuen Wegen - wohl auch um ihre eigene Bilanz zu verbessern.

Reproduktionsmediziner unterstützen Vorstoß


Den bescheidenen Anstieg der Geburten seit 2006 will von der Leyen als Erfolg ihrer Politik verbuchen. Im Wahljahr möchte sie offenbar die Rate, die immer noch bei 1,37 Geburten pro Frau dümpelt und unter 700 000 im Jahr liegt, durch eine gewaltige Finanzspritze aufpäppeln. Ulrich Hilland vom Bundesverband der Reproduktionsmedizinischen Zentren begrüßt den Vorstoß. „Kinder werden schließlich benötigt", formuliert der Interessensvertreter.

Passend zum Zeitgeist argumentieren selbst Kindermacher und Konzerne mit der Geburtenbaisse für ihre kommerziellen Belange. Der Bocholter Gynäkologe schätzt, dass die Gesetzesänderung 2004, als die künstlichen Befruchtungen aus dem Katalog der Pflichtleistungen genommen wurden, den Krankenkassen Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro brachte. Doch er gibt zu bedenken: Kein ungewollt kinderloses Paar entscheide sich leichtfertig für die belastenden Prozeduren, die in immerhin 18 Prozent der Fälle von Erfolg gekrönt seien.

Pharmaindustrie kämpft um attraktiven Markt


Ein höchst lukrativer Markt würde mit mehr Kunden noch attraktiver für Pharmaunternehmen, die vor allem mit den benötigten Hormonpräparaten für Insemination, In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) rund 150 Millionen Euro umsetzen. Der von Ferring und Organon unterstützte Verein Wunschkind verbucht die aktuelle Diskussion und die bevorstehenden Verbesserungen als „Durchbruch" dank seiner Lobbyarbeit.

Mit der demographischen Verheißung eines kleinen Geburtenbooms für die vergreisende Republik wirbt auch Marktführer Merck-Serono. Der Konzern hatte 2007 eine Bevölkerungs-Studie des Berlin-Instituts bezahlt, um ganz im eigenen Interesse den Effekt der assistierten Reproduktion herauszustellen. „Dumpf pro-nationalistisch" - wie die DVU es tut - mit der bevölkerungspolitischen Dimension zu rechnen, lehnen Demographen jedoch strikt ab. Der Bonner Familienforscher Stefan Fuchs etwa kritisiert: „Demographisch sind die künstlich erzeugten Geburten völlig belanglos, sie liegen bei rund einem Prozent der Gesamtsumme." Nur in Dänemark, wo drei In-Vitro-Behandlungen voll bezahlt werden, wird jedes 25. Baby bereits als Retortenkind erzeugt. Meistens sei ohnehin die aufgeschobene Elternschaft, also „schlechtes Timing" vieler gut ausgebildeter, älterer Paare der wahre Grund für die grassierende Kinderlosigkeit, so Fuchs.

Im Bundestag versuchte Mitte Februar die Linke alle Einschränkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes wieder zurückzunehmen. Doch der Antrag der Linken scheiterte am Widerstand der Gesundheitspolitiker anderer Parteien. Als Folge der Gesundheitsreform beteiligen sich seit 2004 die gesetzlichen Krankenkassen nur noch zur Hälfte an den Behandlungskosten bei sterilen Ehepaaren. Altersbeschränkungen (Frauen ab 25, bis 40, Männer ab 25, bis 50 Jahre) verkleinern zusätzlich den Kreis der Nutznießer. Die Zahl der Kinder, die mit Hilfe artifizieller Methoden geboren wurde, sank seither. Die Zahl der Kinderwunsch-Behandlungen hat sich von 103 000 Behandlungen im Jahr 2003 vor der Einführung der Kürzungen auf rund 60 000 im Jahr 2007 verringert.

Keinesfalls sollten die gesetzlichen Krankenkassen Kinderlose stärker unterstützen, meint Carola Reimann, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. „Kinderlosigkeit ist keine Krankheit", urteilt Reimann. Auch wenn man künstliche Befruchtung wohlwollend als medizinische Therapie betrachte, sollten nicht alle übrigen Versicherten einspringen, denn Kosten und Nutzen stünden in keinem Verhältnis. Reimann: „Will der Staat Familiengründung fördern, muss er Steuermittel einsetzen." Auch ihr CDU-Kollege Hubert Hüppe, der sich von der Pharmaindustrie „extrem lobbyiert" fühlt, verteidigt den Status Quo, also die Begrenzung der Ausgaben für medizinisch aussichtsreiche Fälle. Er verweist zudem darauf, dass laut IVF-Register trotz stärkerer Eigenbeteiligung seit 2005 die Zahl der Behandlungszyklen bei einer kleineren Klientel wieder zunähme.

Aus volkswirtschaftlichen Gründen spräche dennoch vieles dafür, den vehementen Kinderwunsch einiger Weniger stärker zu subventionieren. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo betrachtet Kinder als sehr nützlich für den Staat. So argumentieren die Münchner Ökonomen, wenn man alles addiere, was ein Kind im Lauf seines Lebens als Steuern oder Abgaben erbringe und alle Ausgaben für Familien abziehe, profitiere der Staat im Schnitt mit rund 77 000 Euro.

Mediziner halten Regelung für ungerechtfertigt


„Aus medizinischer Sicht sind die Einschränkungen der jetzigen Regelung nicht zu rechtfertigen. Die Altersgrenzen sind willkürlich gewählt", bemängelt zudem Heribert Kentenich, der die Geburtsabteilung der DRK-Kliniken in Berlin leitet. Länder wie Slowenien, Finnland und Belgien seien deutlich großzügiger. Als einer der Pioniere der umstrittenen Reproduktionsmedizin vertritt Kentenich auch die Belange dieser Sparte in der Bundesärztekammer. Kinderwunsch-Behandlungen sollten von allen Kassen regelfinanziert sein, verlangt der Experte, der rund 10 000 Behandlungen betreut hat. Natürlich nehme die Fruchtbarkeit ab dem 35. Lebensjahr einer Frau rapide ab. Die Erfolgsquote sinke jedoch bei über 40-Jährigen nicht mehr so dramatisch ab, dass ein Ausschluss älterer Frauen gerechtfertigt wäre. Besonders ärgert den Reproduktionsmediziner jedoch die „Zweiklassenmedizin" und die „Bestrafung der unteren Schichten, die sich die teuren Behandlungen nicht leisten können."

Unter dem Kostendruck leiden auch Gina und Marco Busch. Zwar sind sie Eltern geworden. „Doch wenn ein Behandlungszyklus nicht so teuer wäre, hätten wir noch ein weiteres Kind", sagt Gina Busch. Zwar würde ihre Krankenkasse sich nunmehr zur Hälfte an den Kosten beteiligen, denn Gina Busch ist mittlerweile 25 Jahre alt. Trotzdem stellen die hohen Summen für den Anlagenführer und die arbeitsuchende Bürokauffrau ein unüberwindbares Hindernis dar. Falls von der Leyen ihre Pläne umsetzen sollte, könnte aus den Buschs eine der in Deutschland seltenen Mehrkindfamilien werden.

von Carl-Friedrich Waßmuth - veröffentlicht in: Pressebericht
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Friday, 27. march 2009 5 27 /03 /März /2009 10:36

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24.03.2009


Schließung der Ambulanz für Reproduktionsmedizin an der Charité - Universitäts-medizin Berlin

Ihr Schreiben für die Patienteninitiative gegen die Schließung der reproduktionsmedizinischen Ab-teilung der Charité/Kinderwunschzentrum vom 19.12.2008, mein Zwischenbericht vom 06.02.2009

ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 06.02.2009, mit dem ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass der Vorstand der Charité um Stellungnahme zu Ihrem Vorbringen ersucht wurde. Zwischenzeitlich habe ich auch die bereits an Sie ergangene Antwort des Direktors des Klinikums vom 06.01;2009 vorliegen, deren Ausführungen ich mich im wesentlichen anschließe.

Selbstverständlich obliegt es dem Aufsichtsrat der Charité im Rahmen seiner Aufgaben nach dem Berliner Universitätsmedizingesetz Strukturentscheidungen des Vorstandes zu begleiten und hierbei den Vorstand zu beraten, wozu die Überwachung der Recht- und Zweckmäßigkeit sowie der Wirt-schaftlichkeit der Geschäftsführung gehören. Im Namen von Herrn Senator Prof. Zöllner als Vorsit-zender des Aufsichtsrates bitte ich um Verständnis, dass Einzelheiten zu Entscheidungsprozessen aus dem Aufsichtsrat nicht mitgeteilt werden. Sie können aber davon ausgehen, dass die Vor- und Nachteile der Schließungsentscheidung sorgfältig abgewogen wurden.

Seitens des Direktors des Klinikums wurde zur Gewährleistung der für die Patientinnen und Pati-enten auch aus meiner Sicht nachvollziehbaren wichtigen Interessen Folgendes mitgeteilt:


-2-

Allgemein

Die Schließung der reproduktionsmedizinischen Einheit sei relativ kurzfristig angekündigt worden. Alle Patientenpaare in einem laufenden Behandlungszyklus seien schriftlich darüber informiert worden. Falls diese Information nicht alle betroffenen Patientenpaare erreicht habe, werde dies bedauert. Angesichts der Möglichkeiten zur Fortsetzung der Behandlung in anderen Einrichtungen wird diese Maßnahme jedoch ohne Weiteres für vertretbar gehalten. Eine Ablehnung von Patienten in anderen Einrichtungen sei aus der Sicht des Direktors des Klinikums nicht zu erwarten.

Lagerung von Kryokonservaten

Soweit dem Direktor des Klinikums bekannt - seien alle Behandlungszyklen abgeschlossen worden, in Einzelfällen auch über das Schließungsdatum der Ambulanz zum 31.12.2008 hinaus.
Ungeachtet dessen gewährleiste die Charité weiterhin die fachgerechte Lagerung von Kryokonser-vaten von etwa 600 Patienlenpaaren. In der Vergangenheit seien die Pa1ientenpaare einmal jähr-lich mit der Frage angeschrieben worden, ob ein Kinderwunsch weiterhin bestehe und daher die Proben (gegen Gebühr) weiter gelagert werden sollten. Aus grundsätzlichen und ethischen Über-legungen seien dabei auch Proben von Patientenpaaren gelagert worden, von denen die Charité über mehrere Jahre keine Rückmeldung erhalten habe, darunter auch einzelne Proben mit einer Lagerungszeit von über 10 Jahren. Die Charité habe anlässlich der Schließung der reproduktions-medizinischen Einheit ein Schreiben verschickt, in dem auf die bevorstehende Schließung hinge-wiesen und erneut um Rückantwort gebeten habe. Die Weiterlagerung der Kryokonservate durch die Charité werde auch in unklaren Fällen ohne Rückmeldung der Patientenpaare (z.B. durch um-zugsbedingte Adressenänderung) für einen angemessenen Zeitraum weiterhin gewährleistet.

Transport von Kryokonservaten

Der Transport von Kryokonservaten geschehe in einem eigens dafür zugelassenen Transportbehäl-ter, der von der Charité zur Verfügung gestellt werde. Die Sicherheit der Kryokonservate werde durch eine besondere Bauart gewährleistet. Daher sei sowohl ein Transport durch die betroffenen Patientenpaare selbst oder auf dem Postweg möglich. Die Größe des Transportbehälters (ca. 55x55x75 cm) erlaube einen aufrechten Transport z. B. in einem gängigen Kombi-Pkw.

Ich hoffe nach diesen Ausführungen des Direktors des Klinikums, dass Ihre Bedenken hinsichtlich einer medizinischen Versorgung in anderen Zentren ausgeräumt werden können und bitte Sie und die anderen betroffenen Patientinnen und Patienten um Verständnis für die von der Charité ein-geleiteten Maßnahmen. Soweit es durch die leider nicht vermeidbare Schließung an der Charité für Sie zu Erschwernissen und Unannehmlichkeiten gekommen ist, bedauere ich dies sehr.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Opens

von Carl-Friedrich Waßmuth - veröffentlicht in: Reaktionen des Senats
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Monday, 26. january 2009 1 26 /01 /Jan. /2009 14:46
Campus Benjamin Franklin I Campus Berlin Buch I Campus Charité Mitte I Campus Virchow-Klinikum

Charité | Campus Charité Mitte | 10098 Berlin

Herrn Carl-Friedrich Waßmuth
Friedenstraße 3
10249 Berlin




Direktor des Klinikums
Matthias Scheller

Bearbeiter: Dr. David Naegler

Telefon 0301450-570107
Telefax 0301450-570950
david.naegler@charite.de

Berlin, den 5. Januar 2009
   






Reproduktionsmedizinische Versorgung an der Charite



Sehr geehrter Herr Wasmuth,

haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 19.12.08. Ihr engagiertes Eintreten für eine Aufrechterhaltung der reproduktionsmedizinischen Versorgung an der Charité verstehe ich als Hinweis darauf, dass Ihre Frau und Sie sich bislang gut betreut gefühlt haben, was mich freut. leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Entscheidung zur Einstellung der
reproduktionsmedizinischen Versorgung innerhalb der Klinik für Gynäkologie am Campus Charité unwiderruflich ist und auch ein Gespräch darüber nichts ändern würde.

Die Charité ist mit der Situation konfrontiert, dass der Landeszuschuss für Forschung und Lehre Jahr für Jahr abgesenkt wird. Vor diesem Hintergrund ist die Charité gezwungen, ihre Leistungen entsprechend den verfügbaren Finanzmitteln anzupassen. Der Vorstand hat sich entschieden, Mittel des Landeszuschusses schwerpunktmäßig dort einzusetzen, wo sie den höchsten Nutzen für Forschung und Lehre entfalten. Da der reproduktionsmedizinische Bereich der Klinik weder forschungsintensiv noch für die gynäkologische Facharztausbildung unabdingbar ist, kann keine Finanzierung durch die Fakultät erfolgen. Da die Erlöse von Krankenkassen in den letzten Jahren die entstandenen Kosten bei weitem nicht gedeckt haben, sieht der Vorstand keine andere Möglichkeit, als diese Leistungen, die nicht Bestandteil des Versorgungsauftrages sind, einzustellen. Der Aufsichtsrat der Charité hat im Dezember diese Entscheidung bestätigt. Die Senatoren Herr Prof. Dr. Zöllner und Herr Dr. Sarrazin, die dem Aufsichtsrat angehören, waren somit als Vertreter des Landes Berlin an dieser Entscheidung beteiligt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Vorstand die genauen Gründe für strukturelle Maßnahmen ausschließlich mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Ich bedaure, dass der Umsetzung der Entscheidung in einen begonnenen Behandlungszyklus fällt. Die Mitarbeiter der Klinik für Gynäkologie stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung für eine Beratung, wie die Behandlung zu Ende geführt werden kann. Selbstverständlich wird auch Sorge dafür getragen, dass kryokonservierte befruchtete Eizellen unter der Obhut der Charité so lange erhalten bleiben, wie Ehepaare mit Kinderwunsch dies wünschen. Bitte wenden Sie sich an die Klinik, wenn Sie weitere Fragen haben, wo man Ihnen gern weiterhelfen wird.

Mit freundlichen Grüßen


Matthias Scheller

Berlin, den 5. Januar 2009
von Carl-Friedrich Waßmuth - veröffentlicht in: Reaktionen der Charité
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Friday, 9. january 2009 5 09 /01 /Jan. /2009 02:10
Die Charité schließt überraschend zum Jahreswechsel ihre reproduktionsmedizinischen Abteilung. Es hat sich eine Patienteninitiative gegründet, die sich gegen diese Maßnahme zur Wehr setzen möchte. Insbesondere die Schnelligkeit der Maßnahme macht uns betroffen: Wir haben am 12.12.08 davon erfahren. Von der Bekanntmachung bis zur Schließung sind es kaum mehr als zwei Wochen.

  • Wir verlangen sofortige Aufklärung über Verlauf und Zukunft der aktuellen Behandlungen
  • Wir möchten umgehend wissen, zu welchen Konditionen die kryokonservierten Embryonen aufbewahrt bzw. übergeben werden
  • Die überhastete Schliessung muss zurückgenommen und in ein geordnetes, wenigstens 6-monatiges Verfahren übergeleitet werden. Dabei sind auch Optionen zum Weiterbetrieb zu prüfen.
  • Wir sind der Überzeugung, dass die Schliessung für Patienten und Gesellschaft ein großer Verlust darstellt. Private Fertilitätspraxen sind in mehrfacher Hinsicht keine Alternative.
Haben Sie kryokonservierten Embryonen eingelagert? Schreiben Sie uns!

Auch wenn Sie einige unserer Positionen unterstützen - lassen Sie es uns wissen.

Wir haben als Patienteninitiative zwar schon einige Briefe geschrieben und Informationen gesammelt - erreicht haben wir jedoch bisher noch rein gar nichts! Wir benötigen dringend Unterstützung in Form von Zuspruch, aber auch durch Schreiben, die wir zitieren dürfen.

Unsere Adresse lautet:

Patienteninitiative gegen die Schließung der reproduktionsmedizinischen Abteilung der Charité
c/o Fam. Waßmuth
Friedenstraße 3
10249 Berlin
Carl@cf-wassmuth.de

von Carl-Friedrich Waßmuth - veröffentlicht in: Aufrufe
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Friday, 9. january 2009 5 09 /01 /Jan. /2009 01:49

Ablauf der Schließung


Seit Anfang Oktober gab es zur Schließung offenbar in der Charité interne Sitzungen. Es wurde die „Chance“ genutzt, dass die langjährig die Abteilung leitende Oberärztin Frau Dr. Pfüller zum 01.12.08 in Altersteilzeit ging.
Hinsichtlich der Kosten wurde erst Mitte des Jahres 2008 bezogen auf die Abteilung überhaupt zum ersten Mal bilanziert, bis 1.7.2008 hatte die Abteilung keine eigene Kostenstelle! Zu dem Zeitpunkt war die Abteilung fast kostenneutral (20.000 bis 30.000 € plus). Alle seitens des Vorstands genannten Kosten basieren auf dabei 2007, als die Abteilung noch gar keine eigene Kostenstelle hatte. Das bedeutet: bereits bevor die Kosten geklärt waren, wurde das Kinderwunschzentrum in Frage gestellt. Der Kostenvorwurf des Vorstands beruht nicht einmal auf einer einjährigen Kosten-Zusammenstellung.

Dann wurde im Oktober aus der interne Leistungsverrechnung (ILV) die Belastung der Abteilung von 200.000 € präsentiert, in Folge von Laborleistungen, die die Abteilung von der Charité in Anspruch genommen hat. Solche Laborleistungen von Kassenpatienten können nicht abgerechnet werden, weil die Kassenzulassung dazu fehlt. Die Leistungen wurden für die Patienten kostenlos erbracht. (Laborleistungen: Bestimmung Hormonwerte, Infektologie /HIV). Diese Leistungen können sich die Kassenpatienten jedoch problemlos von außen erbringen lassen, von den Gynäkologen und Hausärzten. Das einzufordern wurde jedoch von der Abteilung nie verlangt. Man hatte die Abteilung bis Oktober im Glauben gelassen, dass Laborleistungen zur Akquisition der Patienten kostenlos erbracht werden.

Etwa seit dem 10.12.08 liegt eine Unterschrifteliste in der Reproduktionsmedizin der Charité aus. Nur dadurch wurde überhaupt bekannt, dass die Abteilung zum 31.12.08 geschlossen werden soll. Die Frist zwischen bekannt werden und Schließung ist somit skandalöse drei Wochen kurz.

Information


Das Vorstandsprotokoll mit der Entscheidung zur Auflösung der Abteilung wurde keinem der beteiligten (Abteilung, Personalrat, Assistentenvertreter) schriftlich zur Kenntnis gegeben. Die Patienten wurden offizielle weder schriftlich noch mündlich informiert: Nicht zu Fragen der Kryokonservierung, der Ablaufs von Behandlungen unter bedingungen einer Abteilung in Abwicklung, zur Weiterbehandlung noch überhaupt zum Umstand der Schließung generell.

Patienten-Weiterbetreuung


Es ist völlig unklar, wie die Patienten weiter betreut werden. Neue Patienten werden bereits seit geraumer Zeit nicht mehr angenommen. (Seit wann?). Weswegen wurde keine Übergangszeit vereinbart, in der nur noch Übertragungen, aber keine neuen Punktionen möglich sind?

Ungerechtfertigter Kostenvorwurf


Etwa 200.000 Euro sollen durch die Maßnahme jährlich gespart werden. Zunächst erhöhen sich die Kosten jedoch um 220.000 Euro jährlich. Der offizielle Fehlbetrag der Charité liegt bei 57 Millionen Euro Defizit.

In der Abteilung sind folgende Planstellen vorhanden:

  • 3 Schwestern
  • 2 Biologen
  • 1 MTA
  • 2 Ärzte
Darauf kommen ca. 1400 Fälle pro Jahr, vor 2004 über 3000.

Punktion und Behandlungen sind für sich kostenneutral. Als alleiniger Schließungsgrund wurden der Abteilung intern in Rechnung gestellte Laborkosten von 200.000 Euro präsentiert.

Im Gegenzug wurden Einnahmen aus den Kassenpatienten von der Verwaltung an die Abteilung nicht weitergegeben. Das sind pauschal 65 € pro Quartal pro Überweisungsschein. (Wo sind dieser Gelder? Bei ca 1400 Besuchen mit durchschnittlich 1,75 Überweisungsscheinen pro Paar sind das ca. 160.000 Euro). Die Verwaltung der Charité konnte im SAP die Patienten angeblich gar nicht herausfiltern. Die Auskunft, was die private Abrechnungsstelle an Einnahmen sonst erbracht hat, fehlt offenbar bis heute. (Erläuterung: Die Charité hat ihre Abrechnung an eine private Stelle ausgelagert).
Zahlreiche Leistungen wurden offenbar überhaupt nicht abgerechnet. Alle genannten Abrechnungsprobleme wurde gegenüber der Verwaltung mehrfach thematisiert. Es wurden dazu in der Abteilung seit Jahren alle Daten zur Kostenstruktur dokumentiert. Die Verwaltung hat daraus jedoch nie eine Kosten-Analyse geliefert. Erst Ende Oktober wurden auf einmal die in keiner weise nachvollziehbaren 200.000 Euro präsentiert.

Der Anteil der Verwaltungskosten liegt bei Kliniken im Bundesschnitt etwa 20 %, bei der Charité liegt er etwa bei 25 %, Tendenz steigend. Es stellt sich die Frage, ob durch den Abbau weiterer medizinischer Abteilungen die gewünschte Kosteneinsparung erzielt werden kann oder ob der Verwaltungsanteil nicht solange steigt, bis die  Charité finanziell kollabiert.

Durch die Auflösung der Abteilung entstehen zunächst Mehrkosten: Die Arbeitsverträge laufen noch mindestens sechs Jahre. Intern sind derzeit keine Stellen für die vorliegenden Profile offen. Vermutlich sind gar keine Stellen offen. Die bisherigen Einnahmen der Abteilung entfallen jedoch! Selbst wenn man die nicht abrechnungsfähigen Laborkosten den Einnahmen gegenüberstellt ( -160.000 € + 320.000 € + 60.000 €) werden 220.000 € fehlen! Mit der Schließung der Abteilung hat die Charité also über die nächsten sechs Jahre mindestens 1,32 Millionen Euro zusätzliche Kosten. Jede behauptung, Einsparung wäre der Grund für die Schließung, muss vor diesem Hintergrund hochgradig fragwürdig erscheinen. Dazu kommt, dass die Charité mit Sicherheit durch die Kinderwunschbehandlung Patienten an sich binden konnte, die ihr anderweitig finanziell zugute gekommen sind. Diese Patienten werden nicht nur entfallen: Der hier offenbar werdende rüde Umgang mit Patienten wird vermutlich auch potentielle und aktuelle Patienten abschrecken.


Alternativen zur Schliessung


Wie bereits genannt sind Punktion und Behandlungen für sich kostenneutral. Auf dieser Basis wurden vom Direktor der Frauenklinik Prof. Schneider etwa ab Oktober 2008 zwei Alternativ-Konzepte mit privaten Trägern vorgestellt, die die nicht erstattungsfähigen Kosten mit Hilfe von Laborgemeinschaften zukünftig vermieden hätten. In beiden Konzepten hätte das hochspezialisierte und erfolgreich eingespielte Team jedoch erhalten werden können.

1. Konzept: Punktion in einem Kinderwunschzentrum
2. Konzept: Sprechstunde nach außen verlagern, Punktion und Transfer in der Charité.

Berichte besagen: Die Konzepte durften nicht erörtert werden. Die Konzept konnten nur schriftlich eingereicht werden. Eine erklärende mündliche Erläuterung war nicht möglich. Nach Einreichen des schriftlichen Konzepte wurde diese abgelehnt.

Forschung


Die bisherige Oberärztin Frau Dr. Bettina Pfüller ist für alle überraschend zum 01.12.08 in Altersteilzeit gegangen. Die neue Oberärztin kam aus dem Babyjahr und brachte zahlreiche neue Initiativen für neue Forschungsprojekte ein, die die Einschränkungen durch das Embyonenschutzgesetz berücksichtigten. Man ließ ihr dafür genau zwei Wochen Zeit. In der Pressestelle wird als Grund für die Schließung auch „fehlender relevanter wissenschaftlicher Output“ genannt. Das ist angesichts des zeitlichen Ablaufs und der Gesetzeslage blanker Hohn.
Die Charité ist das größte Klinikum in Europa. Neue Methoden können in privaten Instituten nicht entwickelt werden. In einer Klinik in den USA wird gerade eine reproduktionsmedizinische Abteilung völlig neu aufgebaut. Reproduktionsmedizin gilt dort als „die Zukunft“. Die reproduktionsmedizinische Abteilung der Charité hat hochspezialisierte Leute, mit bis zu 30 Jahren Erfahrung z.B. in Embryonenkulturen. Sie sollen jetzt sechs Jahre lang Däumchen drehen.

Ausbildung


Die Assistenzärzte haben an den Vorstand geschrieben wegen des Wegfalls der Ausbildungsmöglichkeiten in Geburtshilfe, Gynäkologie, Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Sprecherin war Frau Dr. Stegelmann, die die Charité mittlerweile verlassen hat. Es ist keine Antwort des Vorstands bekannt.

Prof. Jonat, Kongresspräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sagte zur Frage der Ausbildung im Eröffnungsvortrags des DGGG-Kongresses im September 2008: "Schließlich müssen wir Sorge tragen, dass der Erhalt an Ausbildungsstätten zur Reproduktionsmedizin an universitären Einrichtungen möglich bleibt und Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich der Frauenheilkunde in Deutschland stattfinden und den internationalen Anschluss behält." (Quelle: Frauenarzt, Ausgabe 49 (2008) Nr. 11, S. 1028)

Mitbestimmung anderer Gremien


Es ist unklar, ob für die Vorstandsentscheidung zur Schließung der Abteilung die Zustimmungsschwelle für den Aufsichtsrat überschritten ist. Im Aufsichtsrat sitzen Zöllner, Sarrazin und Prof. Stock. Der Berliner Senat hat die Rechtsaufsicht, zuständig im Senat sind die Senatoren Lombscher und Zöllner. Das könnte bedeutsam werden bezüglich der Verträge zur Kryokonservierung.

Generell ist die Struktur im öffentlichen Dienst hinsichtlich Mitbestimmung schlechter als besipielsweise bei einer Gmbh. Der Personalrat hat bestimmte Möglichkeiten zur Mitsprache in Fragen zu den Dienstvereinbarungen sowie zu sogenannten planerischen Grundlagen. Auf diesem formalen Wege sind gegebenenfalls ein bis zwei Monate Verzögerung möglich. Der Betrieb der Abteilung kann in dieser Zeit jedoch eingestellt werden.

Gewinner


Dass die Laborleistungen nicht abgerechnet werden können, hat auch eine politische Dimension:
Die Kassenärztliche Vereinigung vergibt die Genehmigung, wie viele Ärzte pro Region niedergelassen sein dürfen. Ein Ausschuß prüft, ob eine Unterversorgung vorliegt. In den Gremien sitzen die niedergelassenen Ärzte. Oberärztin Pfüller hatte die Zulassung mehrfach beantragt, das wurde in den letzten Jahren von der Kassenärztliche Vereinigung immer abgelehnt. Zuvor hatte die Abteilung die Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung noch gehabt.

Die in der kassenärztlichen Vereinigung organisierten privaten Fertilitätspraxen verteilen bereits Flyer bei den Gynäkologen in der Stadt, in denen Sie auf ihre Leistungen hinweisen, gleichzeitig erhalten die Mitarbeiter der Charité bereits seit Wochen Einladungen zu Vorstellungsgesprächen. Man weiss in den privaten Fertilitätspraxen offenbar schon lange, was die Patienten offiziell heute noch nicht bestätigt bekommen haben.

Was passiert mit den Räumen? Banal, aber nicht unmöglich: definitiv gibt es in der Charité Auseinandersetzungen um Räumlichkeiten. Für die Räume der reproduktionsmedizinischen Abteilung gibt es schon einen Nachfolger: Der NeuroCureCenter - ein Millionen-Renommierprojekt - kommt in die Räume. Der neue Vorstandsvorsitzende Einhäupl ist Neurologe. Ein Zufall?
Ein Umzug ins Bettenhochhaus mit neuem Raumkonzept hätte die seit langgem sinnvolle Zusammenführung der Abteilung ermöglicht, wurde vom Vorstand jedoch abgelehnt. Dabei hätten der Abteilung ohnehin zwei Räume mehr zugestanden, als sie bisher nutzten, und zwei Räume hätten auch für den Umzug ausgereicht. Die lokal vorhandenen Räume waren jedoch stark sanierungsbedürftig. Für die Sanierung und den Umbau hätten aus Berufungsmitteln von Prof. Schneider, dem Direktor der Frauenklinik, 50.000 Euro zugestanden. Der Umzug und die Raumsanierung wurden abgelehnt, Begründung: Es bestünde ein anderes Raumkonzept, die Räume würden anderweitig benötigt. Aktuell stehen die Räume für Babymassagen zur Verfügung.

Qualität


Schwangerschafts- und Baby-Take-Home-Rate der reproduktionsmedizinischen Abteilung liegen mindestens im bundesdeutschen Durchschnitt. Auch der Vorstand hat immer bestätigt, dass die Qualität nie der Grund für die Infragestellung der Abteilung war.

Der Senat gibt die Zulassung für die IVF/ICSI-Punktionsgenehmigung. Jedes Jahr müssen dazu die Zahlen gemeldet werden. Auch die Charité hat die Zulassung dieses Jahr wieder erhalten. Es wurde wohl signalisiert, dass auch bei den anderen Konzepten (vorschläge Prof. Schneider) die Zulassung wieder erteilt werden würde. Nach Weitergabe des mündlichen Bescheides des Vorstandes wurde die Zulassung für 2009 zurückgezogen. Fragt sich, welche private Fertilitätspraxis stattdessen in nächster Zeit die Zulassung erhält.


Kryokonservierung


Ein Raum mit CO2-Sonden ist vorhanden. Intern trägt die Frage der Aufbewahrung jedoch den Status "zu klären". Wo kommen die kryokonservierten Embryonen im Vorkenstadium hin? Werden die Kosten für die Aufbewahrung konstant bleiben?

Die Patienten müssen wohl vor einer Übertragung / vor dem Transfer die Embryonen im Transportbehälter mit Flüssigstickstoff abholen. Der einzige straßenverkehrszugelassene Behälter zum Transport der stickstoffgekühlten Embryonen ist so groß und so scher wie eine Waschmaschine.

Die privaten Fertilitätspraxen haben nur geringes finanzielles Interesse an einer reinen Übertragung, da vor allem mit einem kompletten behandlusngszyklus Geld verdienen. Werden sie die Patienten überhaupt annehmen? Vereinbart die Charité dazu mit bestimmten Trägern eine Weiterbehandlungs-Verpflichtung?

Es gibt wohl bis zu zehn Jahre alte Verträge, vermutlich auch solche mit Patienten aus dem Ausland. In keinem der Verträge ist der Transport geregelt. In den neuen Verträgen ist das „Verwerfen“ der Embryonen nach Jahresfrist geregelt. Es kann gut sein, dass das in den alten Verträgen nicht so ist oder dass längere Laufzeiten vereinbart wurden. Viele mit der Aufbewahrung und dem „Verwerfen“ verbundenen ethische Fragen sind völlig ungeklärt. Man möge sich vorstellen, die britische Regenbogenpresse nimmt sich des Falls an. Eine Schlagzeile wie „Deutsche vernichten britische Embryonen“ kann kaum im Interesse der Charité sein.

Ob man sich in der Charité schon einmal die Frage gestellt hat, wie im geschilderten Zusammenhang eine Schadensersatzklage aus den USA zu bewerten ist?

Zur Klärung der Frage der Kryokonservierung fand angeblich eine Sitzung am 17.12.08 statt, das Ergebnis, wenn es eines gab, wurde den Patienten nicht mitgeteilt. Transparenz hat für die Charité offenbar keinen Stellenwert.

Ausgrenzung von Patienten


Es gibt in der Charité Patienten, die in Raten zahlen. Dem stehen Berichte von Patienten gegenüber, die sich bei privaten Praxen mit Vorauszahlungs-Forderungen in der Größenordnung von 7.000 € konfrontiert sahen.

Ab 2004, als die Regelung eingeführt wurde, dass die Patienten die Hälfte der Kosten selbst zu tragen haben, sind 50 % der Patienten zur Kinderwunschbehandlung deutschlandweit weggefallen. Gegen die Regelung sprechen sich aus : Professor Jonat, Kiel, Kongresspräsident der DGGG, Professor Diedrich in Lübeck sowie Wunschkind e.V. Einzelne Bundesländer haben im den Bundesrat Vorstoß gemacht, die volle Erstattung wieder einzuführen. Berlin gehört nicht dazu.
von Carl-Friedrich Waßmuth - veröffentlicht in: Hintergründe
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